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K a t a s t e r -   u n d   G r u n d b u c h w e s e n
KATASTER:

Geschichte:
Die Anfänge des Katasters, also der Registrierung von Landbesitzstücken mit ihren Eigenschaften, reichen ca. 4000 Jahre zurück. Schon im alten Ägypten wurden die fruchtbaren Felder im Niltal vermessen und registriert, um nach den Nilüberschwemmungen sie wieder rekonstruieren zu können, aber auch um die Besitzer zu besteuern. Auf ca. 1750 v. Chr. wird die erste Verwendung eines Katasters in Ägypten als Steuerregister datiert. Dabei wurden die Lage-, Grenz- und Güteangaben in Flur- und Lagebüchern beurkundet.
Die ägyptische Briefmarke zeigt die Vermessung von Feldern im Nildelta in einer ägyptischen Grabdarstellung (Grab des Mena in der Nähe des Tals der Könige). Die Ausmessung erfolgte mittels Meßschnüren unmittelbar nach der Überschwemmung und diente zur Vorausberechnung des Ernteertrags. Die Vermessung wurde ausgeführt von einem "Strickträger", einem "Strickspanner" sowie von zwei "Feldschreibern" unter der Leitung eines Beamten, der im Mittleren Reich als "Katasterschreiber", im Neuen Reich als "Kornschreiber" bezeichnet wird. Die Vermessungsbeamten wurden auch "Harpedonapten" genannt:

100 Jahre der Egyptian Survey Authority (Ägypten [1998], Mi )

In Europa reichen die Anfänge des Katasters ins 17. Jh. zurück. Die ersten Katasterregister wurden in vielen deutschen Städten bereits am Ende des 30jährigen Krieges, also nach 1648 angelegt. Um 1680 wurde im Hessenland die erste Gemarkungsvermessung zum Zwecke der Steuererhebung angeordnet. In den Jahren 1731-1738 ist ein bedeutendes Katasterwerk im Herzogtum Kleve entstanden. Auch z.B. in Savoyen (im heutigen Frankreich) gab es ab 1730 ein Kataster.

Die Französische Revolution von 1789 brachte mit sich u.a. die Abschaffung der Steuerprivilegien für den Adel und die Kirche. Durch ein Grundsteuergesetz von 1790 wurde die Aufstellung des Katasters zu Steuerzwecken in ganz Frankreich angeordnet (zunächst nur auf Vergleichswerten und Schätzungen basierend). Diese Regelungen erstreckten sich auch auf die von Frankreich annektierten linksrheinischen Gebiete in der preußischen Provinz Rheinland. Im Jahre 1808 wurde beschlosssen, ein genau vermessenes Parzellenkataster in Frankreich zu errichten.

Nach der Rückkehr von Rheinland zu Preußen nach dem Wiener Kongress 1815 wurde im Jahre 1817 beschlossen, die von den Französen linksrheinisch begonnenen Vermessungsarbeiten zur Aufstellung des Parzellarkatasters fortzuführen - zunächst in den preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen. Das Rheinisch-Westfälische Kataster wurde im Jahre 1834 fertiggestellt (sog. Urkataster).

Einige Jahrzehnte später - beginnend mit der Vermessung und Registrierung erst 1861 - wurde das Kataster auf ganz Preußen erweitert, und im Jahre 1865 wurde mit dem Inkrafttretten des neuen Grundsteuergesetzes für das ganze preußische Staatsgebiet auch die preußische Katasterverwaltung gegründet. Das heutige Kataster in Deutschland ist also, ähnlich wie auch in anderen Ländern, zunächst als reines Steuerkataster entstanden.



Anfang des 19. Jahrhunderts wurde auch in anderen deutschen Ländern mit der Katastervermessung begonnen - z.B. in Bayern 1808, in Württemberg 1820, in Sachsen 1835. (Siehe auch unter Landesvermessung, als geodätische Grundlage für die Katastervermessungen).


Die Anfänge des österreichischen Katasterwesens reichen bis zum Beginn des 18. Jh. Im Jahre 1720 wurde im Herzogtum Mailand, das damals zu Österreich gehörte, zum ersten Mal Kataster eingeführt. Vorgänger des heutigen österreichischen Katasters sind die Steuererhebungen unter Maria Theresia und das sog. Josephinische Kataster 1785–1789, das auf dem Steuer- und Urbarialpatent Josef II. beruhte. Dieses Kataster musste bereits 1790 wieder aufgehoben werden und wurde bis zur Anlage des späteren Katasters als Grundsteuerprovisorium benutzt.
Das heutige österreichische Grundkataster ist mit dem Allerhöhsten Patent des Kaisers Franz I. - dem Grundsteuerpatent - vom 23.12.1817 (also auch als Steuerkataster) ins Leben gerufen worden. Es führte zur ersten auf wissenschaftlichen Grundlagen basierenden Katastervermessung. Abgeleitet von dem Namen des Kaisers wird es Franziszeisches Kataster genannt.

Die nachfolgende Briefmarke zeigt ein Steinmonument in Wiener Neustadt, das im Jahre 1762 über dem nördlichen Endpunkt der "Wiener Neustädter Basis" - einer Basislinie für die Gradmessung des Wiener Meridians durch J. Liesganig und für die spätere Militärtriangulierung zum Zwecke der topographischen Landesaufnahme Österreichs (Franzisceische Landesaufnahme, begonnen 1806) - nach deren erster Vermessung errichtet wurde. Die Inschrift auf dem Monument lautet: "Auf Geheiss und mit Förderung der Majestäten Franz u. Maria Theresia maß Joseph Liesganig S.J. drei Grade des Wiener Meridianbogens und errichtete diese Säule am nördlichen Endpunkt der Grundlinie im Jahre 1762. Instandgesetzt vom Bundesamt für Eich- u. Vermessungswesen im Jahre 1930".
Diese Grundlinie bildete zusammen mit drei weiteren Grundlinien der Militärtriangulierung aus dem vorausgehenden Jahrhundert das Basisgerüst für die Netzverdichtung (Katastertriangulierung), die zum Anschluß von Katastervermessungen dienen sollte. Zur Signalisierung der trigonometrischen Punkte, die bei der Triangulierung von den entfernten Nachbarpunkten mit einem Winkelmeßgerät angezielt wurden, hat man hölzerne Türme gebaut, wie im Sonderstempel dargestellt:

 
150 Jahre Österreichischer Grundkataster 1817-1967 (Österreich [1967], Mi )

As Koordinatenursprung der Franziszeischen Katastralvermessung diente der Südturm des Wiener Stephansdoms. Im Boden der Kirche befindet sich genau unter dem Südturm eine Gedenkplatte mit der Inschrift: "Koordinatenursprung der K.K. Katastralvermessung 1817 - 1837 für die Kronländer Niederösterreich, Mähren, Schlesien und Dalmatien. Geogr. Länge: 34. 02'27"32 östl.v.Ferro, Geogr. Breite: 48. 12' 31"54 "
Die Detailvermessung des Franziszeischer Katasters erfolgte katastralgemeindeweise mit Hilfe von Meßtisch. Außer dem Meßtisch fanden das Diopterlineal, Wasserwaage, Lotgabel mit Senkblei und 10 Klafter lange dezimal unterteilte Meßketten Verwendung. Das Ergebnis wurde in Feldskizzen dargestellt, in denen auch die Namen der Eigentümer, die Hausnummer, die Nummer der Grenzzeichen und eventuell Maßzahlen eingetragen wurden. In insgesamt ca. 30.000 Katastralgemeinden wurden Inselmappen (sog. Urmappen) als handgezeichnete, kolorierte Blätter in der Größe von 20 x 25 Zoll angefertigt. Die Katastralvermessung begann im Jahr 1817 in Niederösterreich und endete in Tirol im Jahr 1861. In diesen Jahren wurde ein Gebiet von ca. 300.000 qkm in insgesamt 164.357 Katastralmappen im Maßstab 1:2880 dargestellt.

150 Jahre Österreichischer Grundkataster (Östereich [1967] - FDC)

Die nachfolgenden österreichischen Postkarten zeigen in dem Abbildungsteil Ausschnitte der Urmappen von Wien (?) und Graz (?) im Maßstab 1:2880:


Das Franziszeische Kataster erstreckte sich auch auf die Gebiete des heutigen Sloweniens. Zum 180. jährigen Jubiläum des Franziszeischen Katasters im slowenischen Region Primorje (Primorska) im Westen des Landes wurden in vier Postämtern der Region (Podgrad, Kozina, Sezana und Crni Kal) am 12.10.1999 identische Poststempel verwendet, die neben dem Texthinweis auf das Jubiläum symbolisch einen Grenzstein zeigen:

   

Die anlaßbezogenen Zudrucke auf Postkarten zeigen Inschriften auf alten Grenzsteinen von 1819 im Dorf Beka und im Kreis Podgrad, Gemeinde Gradisce:

 

In Frankreich, dem Land, in dem das moderne Kataster vor ca. 200 Jahren entstanden ist, dient der Katasternachweis nach wie vor ausschließlich den steuerlichen Zwecken und nicht dem Eigentumsnachweis (es gibt hier auch keine Grundbuchämter). Das Katasterwesen ist in Frankreich ein Teil der Fiskalverwaltung und gehört organisatorisch zur Generaldirektion der Steuerverwaltung - DGI (Direction generale des Impots). Auf der regionalen Ebene gibt es über 300 Katasterämter (CDIF - Centre des Impots Foncier).



In der Schweiz wurde bereits 1798 – nach französischem Vorbild – die Schaffung eines gesamtschweizerischen Katasters erwogen. Am 18. Mai 1804 verordnete der Grosse Rat des Kantons Waadt die Vermessung sämtlicher Gemeinden und die Anlage von Liegenschafts- und Schätzungsregistern. In den Jahren 1806 bis 1818 folgte diesem Beispiel Genf, dann auch Basel, wo ab 1818 die ersten Parzellarvermessungen erfolgten (bis zur Kantonstrennung 1833). Ab Mitte des 19. Jahrhunderts folgten in den Kantonen einige weitere Vermessungen, aber wenn überhaupt, dann unkoordiniert. Mit der um ca. 1850 einsetzenden städtebaulichen Entwicklung gewinnt der Rechtskataster gegenüber dem Steuerkataster an Bedeutung. In Basel wurde am 16. April 1860 das "Gesetz über die Einrichtung des Grundbuches" verabschiedet.
Bis in den Anfang des 20. Jahrhunderts war die Grundbuchvermessung (heute amtliche Vermessung) aber eine rein kantonale Aufgabe. Mit der Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Jahre 1912 wird auch die Einführung eines eidgenössischen Grundbuches beschlossen. Damit wird für das Grundbuch und die zugleich gegründete amtliche Vermessung eine bundeseinheitliche Gesetzesgrundlage geschaffen. Die Grundbuchvermessungen werden zur Bundesaufgabe, wobei deren Durchführung den Kantonen übertragen wird, die es in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft wahrnehmen. Der Bund behält die Oberaufsicht und übernimmt den Hauptteil der Erstellungskosten. Seither wird Eigentum an Grund und Boden mit einem Eintrag im Grundbuch garantiert. Das Kataster- und Grundbuchwesen bildet in der Schweiz also eine Einheit.
Zum 100 Jahrestag der Einführung des Zivilgesetzbuches und der Gründung der amtlichen Vermessung wurde in der Schweiz in 2012 eine Briefmarke herausgegeben. Sie zeigt einen Katasterplan für das Grundbuch mit der Vision eines dreidimensionalen Katasters, dessen Einführung in den kommenden Jahren beabsichtigt ist:



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Die Post Südkoreas hat im Jahr 2014 zwei Briefmarken der Katasterneuvermessung gewidmet. Der bestehende Katasternachweis in Südkorea ist bereits ca. 100 Jahre alt. Das zurzeit verwendete Katasterkartenwerk wurde während der japanischen Kolonialzeit in Korea unter Verwendung von veralteten Technologien, wie z.B. Bambus-Maßstab, auf Papier hergestellt. Es wurde transformiert und später auch im Laufe der Zeit beschädigt, so dass etwas 15% der Landfläche mit der Karte nicht übereinstimmen. Dies wiederum führte zu vielen sozialen Problemen, wie Landstreitigkeiten, und verzögerte viele Entwicklungsprojekte.
Im Jahr 2012 wurde deshalb das Projekt der Katasterneuvermessung (Cadastral Resurvey Project) gestartet, um neue präzise Lagedaten und Informationen zu gewinnen, die den Grundstein für einen zukunftsorientierten digitalen Katasternachweis legen und den internationalen Standards gerecht werden sollen. Das Projekt wurde für 19 Jahre angelegt, so dass die Neuvermessung im Jahre 2030 abgeschlossen werden sollte. Grundlage für das Vorhaben bildet ein Sondergesetz zur Katasterneuvermessung, dass vom koreanischen Ministerium für Land, Infrastruktur und Verkehr am 16.09.2011 erlassen wurde.

Katasterneuvermessung (2012 bis 2030) - moderne Vermessung und digitale Katasterkarte, Südkorea [2014]


Katasterinhalt:
Das deutsche Liegenschaftskataster ist ein von den Vermessungs- und Katasterverwaltungen geführtes öffentliches Register, in dem Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben werden. Das Liegenschaftskataster hat drei grundlegende Zweckbestimmungen: neben der Funktion des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke (s.u.unter Grundbuch) liefert er Basisdaten für die Geodateninfrastruktur (GDI) in Deutschland und übt Basisfunktion für andere Bereiche aus (für den Rechtsverkehr, die Verwaltung und die Wirtschaft, insb. bei der Landesplanung, Bauleitplanung, Bodenordnung, Grundstückswertermittlung, sowie beim Umwelt- und Naturschutz). Somit wird das Kataster heute als ein Mehrzweckkataster verstanden.

Der Katasternachweis wird in Deutschland und Österreich im Buchwerk (beschreibender Teil) und im Kartenwerk (darstellender Teil) geführt, die heute überwiegend digital und zum Teil bereits integriert (in einem einheitlichen Basisinformationssystem) geführt werden. Die Katasterkarten, auch Liegenschaftskarten bzw. Flurkarten (in Österreich: Katastralmappen) genannt, (früher i.d.R. in den Maßstäben 1:500, 1:1000, 1:2000, 1:1440, 1:2880, heute maßstabsunabhängig als digitale Vektordaten) beinhalten vor allem die Darstellung der Flurstücksgrenzen, der Grenzmarken, der Gebäude, der Nutzungsarten sowie die Flur- und Flurstücksnummern:






Der japanische FDC-Sonderstempel von 1987 zum Jubiläum des Landregistrierungssystems (s. unten) zeigt symbolisch eine Katasterkarte:



Die nachfolgende Briefmarke zeigt im Hintergrund einen Ausschnitt einer chinesischen Katasterkarte:

Zweite Nationale Landesvermessung 2007-2009
China [2008], (Mi ...)


Eine moderne digitale Katasterkarte auf dem Display eines Smartphones bzw. Tablets zeigt auch die südkoreanische Briefmarke von 2014 zur Katasterneuvermessung (s. oben).

Eine von zwei Briefmarken aus Algerien, die 2016 zum Thema Finanzen bzw. Einhaltung von Steuervorschriften herausgegeben wurden, ist dem Kataster gewidmet. Sie zeigt eine Katasterkarte und symbolisiert das Leitmotto: "Kataster - ein unverzichtbares Instrument für die Schaffung des sozialen Friedens":

Kataster (Cadastre)
Algerien [2016], (Mi ...)



Grenzen und Grenzpunkte:
Grenzen gibt es schon seit Jahrtausenden. Und immer schon hat man den eigenen Einfluß- oder Besitzbereich entsprechend markiert, egal ob es die Grenzen von großen Reichen oder von kleinen Besitzstücken waren. Die bekanntesten und imposantesten frühzeitlichen Beispiele für solche Grenzkennzeichnungen in Form von Mauern oder Wällen, die gleichzeitig als Grenzbefestigungen dienten, sind die große Chinesische Mauer (8852 km lang), der römische Limes (550 km lang) und der Hadrianswall im heutigen Großbritannien.
Mit der zunehmenden Bedeutung des Grund und Bodens wurden die Grenzen des Grundbesitzes immer genauer gekennzeichnet, um das eigene Nutzungsrecht zu sichern. Der Grenzverlauf wurde durch Bepflanzungen mit Sträuchern oder Hecken, durch Zäune, Mauern, Gräben und Wälle sichtbar gemacht. Als Markierungsmerkmal für die Grenzknickpunkte dienten zunächst einzelne markante Bäume (die man z.B. mit Nägeln oder Klammern versehen hat oder ein Stück Rinde abgeschällt hat) oder später hölzerne Grenzpfähle. Diese Markierungen waren jedoch in der Praxis nicht beständig bzw. zuverlässig genug.
Im 15. Jahrhundert ging man dazu über, die Grenzen der Herrschaftsbereiche und der Grundstücke bzw. Besitzstücke mit Steinen zu kennzeichnen (Hoheitssteine, Gütersteine). Dabei hatten wichtige Grenzsteine insbesondere an den Grenzen der Herrschaftsbereiche große Ausmaße und aufwändige Gestaltung mit Wappen oder Zeichen der Herrscher. Später, bei den ersten Katastervermessungen des 19. Jahrhunderts wurden viele dieser Grenzsteine genau aufgemessen und sie dienen oft heute noch als amtliche Grenzzeichen.

Der sog. Drilandstein, der heute als Bundesgrenzstein Nr. 862 die Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden in Gronau (Kreis Borken, NRW) markiert, ist ein historischer Grenzstein aus dem Jahre 1659. Die Ursprünge des Drilandsteines reichen bis ins Jahr 1648 zurück, als der Westfälische Friede zu Münster geschlossen wurde und damit der Dreißigjährige Krieg in Europa beendet und auch die neu entstandene Republik der Vereinigten Niederlande diplomatisch annerkant wurde. Die neue Staatsgrenze wurde in ihrem Verlauf entlang der Grafschaft Bentheim und des Bistums Münster durch den Grenzregress vom 1. August 1659 dokumentiert und im Schnittpunkt der drei Gebiete durch den Drilandstein markiert. Diese dreieckige Sandsteinstele aus dem Bentheimer Sandstein trägt entsprechend dem damaligen politischen Zustand die Wappen der Grafschaft Bentheim (heute Niedersachsen), der Provinz Overijssel (heute Niederlande) und des Bischofs Christoph Bernhard von Galen (Fürstbischof von Münster, heute Nordrhein-Westfalen). Die spätere Jahreszahl 1824 auf einer anderen Steinseite erinnert an den “Meppener Grenzvertrag” zwischen den Königreichen Hannover und den Niederlanden. Die Abbildung auf dem nachfolgenden Stempel zeigt die Steinseite mit dem fürstbischoflichen Wappen, die darüber angeordneten Buchstaben CBEM repräsentieren seine Initialien (Christopherus Bernardus Episcopus Monasteriensis).



Der nachfolgende Briefmarke zeigt einen historischen Grenzstein von 1735 an der Grenze zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Er steht auf dem Luziensteig, neben einer Landstraße zwischen Balzers (FL) und Maienfeld (CH). Der Grenzstein ist 110 cm hoch, 75 cm breit und 15 cm dick und besteht aus Bündner Schieferstein. An der Straße befindet sich seit der 80er Jahren eine Kopie des Grenzsteins, das Original ist im Liechtensteinischen Landesmuseum ausgestellt.
Auf der im Briefmarkenbild dargestellten nördlichen Seite (Liechtenstein) ist auf dem Grenzstein das fürstlich-liechtensteinische Wappen unter dem Herzogshut mit der Inschrift "Fürstlich-Liechtensteinisch" und die Jahreszahl 1735 dargestellt. Auf der Südseite (Schweiz) sind die Wappen der drei Bünde (Oberer Bund, Gottesbund, Zehngerichtenbund) sowie die Inschrift "17 Alte Frey Rhetia 35" eingearbeitet. mit dem Grenzstein sind verschiedene Dichtungen und typische Grenzlaufsagen verbunden:

Liechtenstein [1937], (Mi 167)


Auf den Seiten der Grenzsteine wurden neben der Wappen der Herrscher und Besitzer oft auch ihre Anfangsbuchstaben oder spezielle Symbole und die Jahreszahlen der Abmarkung sowie fortlaufende Nummerierung angebracht.
Die folgende Stempelabbildung zeigt beide Seiten eines historischen nassau-saarbrückischen Grenzsteines, der an der Grenze zwischen dem französischen Lothringen und dem deutschen Saarland stand. Er befindet sich heute vermutlich in Warndt, einem Waldgebiet südlich von Völklingen. Die eine Seite des Grenzsteines (linke Abbildung) zeigt die laufende Nr. 31 des Steines und die bourbonische (französische) Lilie (sog. Fleur-de-lys), die andere Seite (rechte Abbildung) das Jahr der Steinsetzung (1769) sowie die Initialen NS für Nassau-Saarbrücken mit der "Wolfsangel" als fürstlichem Hoheitszeichen.
Eine Neusetzung von Grenzsteinen war notwendig geworden, nachdem Lothringen 1766 nach dem Tod des letzten Herzogs, Stanislaus I. Leszczynski, als Provinz an Frankreich gefallen war.



Der Sonderstempel aus Schwalbach von 1990, der historischen Grenzsteinen gewidmet ist, zeigt drei typische Symbole, die die Steine an den Grenzen des Fürstentums Nassau-Saarbrücken zierten: die Wolfsangel als Zeichen der Herrschaft Nassau-Saarbrücken, die bourbonische Lilie für Frankreich und den Lothringer Doppelkreuz für die Zugehörigkeit zum Herzogtum Lothringen. Die gleichen Symbole zeigt auch der Stempel von 2003:

   

Der österreichische Stempel zeigt einen Römerstein, der bei Nitzing im Tullnerfeld (südöstlich von Tulln) steht. Der römische Meilenstein trägt eine heute fast unleserliche Inschrift, dass er im Auftrag des Kaisers Macrinus 217/218 n. Chr. gesetzt wurde und dass die Entfernung nach Cetium (St. Pölten) 26 röm. Meilen beträgt (in dem römischen Verzeichnis der wichtigsten Reichstraßen - Itinerarium Antonini - und auf der Tabula Peutingeriana ist eine Straßenstation Comagenis, jeweils 24 röm. Meilen weit von Vindobona (Wien) und Cetium (St. Pölten) angegeben, die diesem Ort entsprechen kann). Auf der Rückseite des Steins ist ein Hügelreuz eingemeisselt.
Seit dem 14. Jahrhundert diente dieser Römerstein als ein Grenzstein, was seit 1324 n.Ch. in Dokumenten belegt ist. Die erste Erwähnung ist im Passauischen Urbar (mittelalterliches Verzeichnis der Einkünfte und Güter (Urbarium) von Herrschaften und Klöstern) von 1324 zu finden, dann u.a. im Banntaiding zu Greifenstein und Altenberg von 1581 und im Banntaiding zu Mukkendorf (1613). Weitere Informationen: Link.




In 2013 hat die spanische Post eine Briefmarke zum 500. Jahrestag der Anerkennung der Grenzsteine in dem pyrenäischen Grenzgebiet (mugas fronterizas) herausgegeben, die an das Abkommen hinsichtlich der Nachbarschaft, Freundschaft, gegenseitigen Hilfeleistung, des Schutzes und der Nutzung der Weiden, Wege und Gewässer zwischen den pyrenäischen Tälern von Aragonien und Frankreich erinnert.
Diese Grenzsteine zeigen den Grenzverlauf zwischen Spanien und Frankreich in den hoch gelegenen Tälern der Pyrenäen. Im Mittelalter wurden verschiedene Abkommen getroffen, um die geografische, wirtschaftliche und handelsrechtliche Einheit des Gebietes aufrecht zu erhalten. So konnten sich die Einwohner mit ihrem Vieh frei von einem Land ins andere bewegen und Holz und andere Versorgungsmittel beschaffen. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 1131 unter der Herrschaft von Alfons I. von Aragonien das Abkommen "Tratado de Puerto de Astún" geschlossen. Dieser König überlies u.a. den Mönchen des Krankenhauses Santa Cristina die Nutzung der Grenzweiden von Candanchú, La Raqueta und El Espelungué.
Zwischen den zwei pyrenäischen Gebieten bestanden im Allgemeinen gute Beziehungen mit einer Ausnahme zwei Jahrhunderte später, als König Martin I. den Franzosen die Nutzung der Gebiete und der Weiden verbot.
Im 16. Jahrhundert wurde unter der Herrschaft von Ferdinand II. "dem Katholischen" das Abkommen mit den Nachbarhirten wiederhergestellt. Im Jahr 1513 erteilte dieser König der Stadt Jaca das unbestrittene Eigentum am Gebiet Astún. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Abkommen geschlossen, durch das es zur Eintracht zwischen den zwei Grenzgebieten kam und durch das die Gemeinde Jaca sich dazu verpflichtete, den Einwohnern jährlich einhundert Münzen zu zahlen. Zur Ratifizierung der Anerkennung der durch das Abkommen "Tratado de Puerto de Astún" errichteten Grenzsteine nehmen die Gemeinde Jaca und die französischen Gemeinden der Aspe-Tales Urdós, Séte- Eygun und Etsaut jedes Jahr an den Tagungen zur Annäherung und zur Anerkennung der Grenzsteine teil und unterzeichnen die Protokolle, die dann später an die jeweiligen Regierungen weitergeleitet werden.
Die Briefmarke zeigt als Sinnbild dieser Anerkennung die Abbildung eines Grenzsteines und die vereinten Hände der vier Gemeindevorsitzenden als Zeichen der Verbrüderung und der guten Nachbarschaft.






Am 10.01.1920 trat in Kraft der Versailler Vertrag, der am 28. Juni 1919 zwischen dem Deutschen Reich einerseits sowie Frankreich, Großbritannien, den Vereinigten Staaten und ihren Verbündeten andererseits geschlossen wurde und den Ersten Weltkrieg auf völkerrechtlicher Ebene beendete. Der Vertrag regelte u.a. umfangreich den neuen Grenzverlauf von Deutschland, das zahlreiche Gebiete abtreten musste, darunter u.a. den Großteil der Provinzen Westpreußen und Posen sowie das oberschlesische Kohlerevier und kleinere Grenzgebiete Schlesiens und Ostpreußens an den neuen polnischen Staat, die Zweite Polnische Republik, die formell am 11.11.1918 entstanden ist.
Zum 100-jährigen Jubiläum des Inkrafttretens des Versailler-Vertrags und der Bildung neuer Grenzen der Zweiten Republik wurden in Rychtal in der Woiwodschaft Großpolen (ca. 54 km von Oppeln entfernt) sowie in Namyslów in der Woiwodschaft Opole/Oppeln (Niederschlesien, ca. 60 km östlich von Breslau) drei Sonderstempel mit den Abbildungen von historischen Grenzsteinen der damals hier entstandenen deutsch-polnischen Grenze verwendet. Gleichzeitig wuden auch drei personalisierte Briefmarken und eine Postkarte mit Grenzsteinabbildungen herausgegeben (sowie eine weitere Postkarte mit altem Zollhaus) sowie eine Fußgängerpost-Beförderung von Skoroszów nach Iglowice organisiert.
Bis 1920 gehörte Rychtal (dt. Reichthal) zum Landkreis Namslau mit der gleichnamigen Kreisstadt (heute Namyslów). Mit der Wiedergründung des polnischen Staates nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Reichthaler Ländchen durch den Versailler Vertrag Polen zugeordnet, während Namslau noch bis zum Ende des 2. Weltkrieges deutsch blieb (so verlor Namslau einen Teil seines Hinterlandes, nach dem die nördlichen Gebiete bei Rychtal an Polen gingen).
Die personalisierten Briefmarken zeigen im Hintergrund topographische Karten mit der Darstellung von Rychtal und der Umgebung, mit dem Verlauf der deutsch-polnischen Grenze und mit der Lage der abgebildeten Grenzsteine. Auf der linken Briefmarke ist der Grenzstein Nr. K 328 zu sehen, sowohl die deutsche (D) als auch die polnische (P) Steinseite. Die rechte Briefmarke zeigt die polnische Steinseite des Grenzsteines Nr. K 358. Die mittlere Briefmarke zeigt ein Foto des Grenz-Zollhauses an der deutsch-polnischen Grenze in Haugendorf.
Die Postkarte zeigt neben der topografischen Karte des Gebietes ein Foto von bisher erhaltenem Grenzstein K 368 im Dorf Smyk in Skoroszów (in der Karte ganz links am Rand der Postkarte zu sehen). Die Sonderstempel zeigen den Grenzstein K 382 an der Straße Rychtal-Namslau (polnische Seite), den gleichen Grenzstein K 382 an der Straße Namslau-Rychtal (deutsche Seite) und den Grenzstein K 358 an der Straße Rychtal-Glausche.




  

   









Ausführende Stellen:
Die Abmarkung von Grenzpunkten mit Grenzzeichen im Speziellen und die Durchführung der Katastervermessungen (Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Gebäudeeinmesungen) im Algemeinen sind hoheitliche Aufgaben, die in Deutschland nur von den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (in allen Bundesländern außer in Bayern).









...und von den Katasterbehörden durchgeführt werden dürfen (mit Ausnahme von einigen anderen Behörden, die in besonderen Fällen auch im Kataster messen dürfen). Die Katasterämter sind außerdem als katasterführende Behörden für die Führung des gesamten Katasternachweises zuständig. In Abhängigkeit vom Bundesland ist die Katasterverwaltung als staatliche (z.B. in Niedersachsen, Saarland) oder als kommunale (z.B. in Nordrhein-Westfalen) Verwaltung organisiert, die in verschiedenen Ressorts angesiedelt ist, z.B. im Innenministerium (NRW), im Ministerium für Bau und Verkehr (Thüringen) usw.







Im Jahre 2007 hat die Post Uruguays eine Briefmarke anläßlich des 100jährigen Jubiläums des Nationalen Katasters herausgegeben.




GRUNDBUCH:

In Deutschland gilt das Liegenschaftskataster seit 1900, also seit dem Inkrafttretten des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Grundbuchordnung, als das amtliche Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch.
Das deutsche Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Register der Grundstücke (nachgewiesen als Flurstücke im Liegenschaftskataster) mit ihren Eigentumsverhältnissen sowie Rechten, Lasten und Beschränkungen (die primär im Grundbuch nachgewiesen werden). Mittlerweile werden in Deutschland die Grundbücher bei den Grundbuchämtern (angesiedelt bei den Amtsgerichten) in digitaler Form geführt.

Die Anfänge des Grundbuchs reichen ins Mittelalter zurück. Als das erste Grundbuch gilt das 1086 in England unter dem Wilhelm der Eroberer geschafftene Domesday Book (= Tag des jüngsten Gerichts), das die Verteilung des Grundbesitzes genau festhielt. In ihm wurden die damals vorherrschenden Lehnsverhältnisse in großer Ausführlichkeit beschrieben. Jede Legitimation von Landbesitz entsprang allein dieser Lehnsurkunde. Mit seiner Hilfe wurde die Verteilung der Lasten- und Rechtsverhältnisse geregelt. Der Name Domesday Book bezog sich darauf, daß die darin eingetragenen Grundbesitzverhältnisse als rechtlich endgültig galten, und die Möglichkeit, daß ein Eintrag falsch sei, nicht zugelassen wurde.



In deutschen Gebieten entstanden in Hochmittelalter in den Städten sog. Stadtbücher, die als erste Vorläufer des heutigen deutschen Grundbuchs gelten.

In Liechtenstein ist das Grundbuch in heutiger Form bereits um einige Jahrzehnte früher als in Deutschland entstanden. Bereits am 1. Januar 1809 wurde durch den Fürst Johan I. von Liechtenstein eine Reihe von Verordnungen eingeführt, darunter eine zeitgemäße Gerichtsordnung, ein bürgerliches Gesetz, die Hausnummerierung und auch das Grundbuch-Patent, um das kleine Fürstentum zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu modernisieren. Damals erregten diese Zwangsvorschriften einen großen Unmut in der Bevölkerung. Einerseits wurden im Grundbuch alle Grundstücke, deren Besitzer und die auf den Grundstücken haftenden Schulden staatlich erfasst, andererseits schaffte das Grundbuch aber auch die Grundlage für die Besteuerung des Grundbesitzes (so wie in Deutschland das Kataster). Ebenso galten seitdem mindestens zwei Drittel aller zu einem Hause gehörenden Grundstücke als untrennbar und sie durften ohne fürstliche Bewilligung nicht mehr vom Haus abgetrennt werden. Dieses sollte die bei Erbschaften übliche Bodenzerstückelung verhindern und den Grundbesitzes vor Missbrauch und Willkür schützen.
Das Grundbuch wurde 1809 als Bodenwertkataster angelegt; seit der Katastervermessung 1865-71 (zu Steuerzwecken) bildet ein Grundkataster die Basis des Grundbuchs.
Das Grundbuch-Patent war bis 1923 gültig. 1812 übernahm Liechtenstein das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, welches das Grundbuch-Recht enthielt. 1923 wurde das Schweizer Sachenrecht übernommen.
Gemäss heutiger Definition handelt es sich beim Liechtensteiner Grundbuch um «ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, in welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung grösstmöglicher Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr eingetragen werden». Es ist ein wichtiges Instrument der frühen Datenerfassung. Das Grundbuch wird im Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt in Vaduz geführt und jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, kann dort Einsicht in bestimmte Blätter nehmen oder Auszüge davon verlangen. Heute wird das Grundbuch in elektronischer Form geführt. Das Fürstentum Liechtenstein besteht aus einem Grundbuchkreis. Die Landesfläche ist in ca. 40.000 Parzellen aufgeteilt. Zur besseren Übersichtlichkeit ist für jede Gemeinde ein besonderes Hauptbuch mit selbständiger Nummerierung angelegt. Zum Grundbuchinhalt gehören auch die Grundbuchpläne und Liegenschaftsbeschreibungen der amtlichen Vermessung (sog. Grundbuchvermessung - dient der Anlage und Führung des Grundbuches) (?).
Zum Gedenken an die 200 Jahre Grundbuchs hat die Liechtensteiner Post eine Briefmarke herausgegeben, die ein altes, aufgeschlagenes Grundbuch mit handschriftlichen Grundbucheinträgen zeigt:




LANDREGISTRIERUNG / LANDMANAGEMENT:

Nur in wenigen Ländern besteht ein duales Eigentumsnachweissystem in unserem Sinne, bestehend aus dem Liegenschaftskataster und dem Grundbuch. Vor allem in den Entwicklungsländern fehlt häufig ein zuversichtlicher Grundstücks- und Eigentumsnachweis. Um dort trotzdem die wirtschaftliche und soziale Landentwicklung voranzutreiben, werden in vielen Ländern einfachere Landregistrierungssysteme aufgebaut, die sich mehr auf die amtliche Aufzeichnung von Rechten am Land (ähnlich unserem Grundbuch) konzentrieren aber auch den Bezug zu örtlich vermessenen Besitzstücken herstellen (sie vereinigen Elemente unseres Grundbuchs und Katasters).
Die Landregistrierung (Registrierung von Eigentumstiteln für Grundbesitz) und Katastrierung ist nur eines der verschiedenen Handlungsfelder des Landmagements, das neben dieser vermessungstechnischen Ausprägung u.a. die Disziplinen Recht (Verfassungsrecht, Planungsrecht, Bodenrecht, Landnutzungsrecht) und Ökonomie (Grundsteuern, Landnutzungsabgaben, Subventionen etc) umfaßt und miteinander verknüpft.
In den Entwicklungsländern haben sich vielfältige Bodeneigentumsformen und Landnutzungsbedingungen entwickelt, die unterschiedliche Rahmenbedingungen für das Landmanagement bilden. Die Palette reicht vom Staats- und Monarcheneigentum über Miet- und Pachtbesitz, Eigentum der Städte/Dörfer, Gewohnheitsrecht der dörflichen Gemeinschaften, Gruppen- und Treuhandeigentum bis hin zum privaten Volleigentum. Von Land zu Land ist es deshalb auch unterschiedlich, wann von Eigentumsrechten, wann von Besitzrechten und wann von Miet- und Pachtrechten die Rede ist, und wie die Rechte nachgewiesen sind. Die Registrierung solcher Rechte ist unumgänglich, um erfolgreiches Landmanagement zu betreiben.
Z.B. Thailand verfügt seit dem Jahr 1985 über Erfahrung in der Schaffung von privatrechtlichen und kollektiven Eigentumsrechten am Grund und Boden, die beispielsweise im "Thailand Land Titling Project (TLTP)" in den Jahren 1984 bis 2004 erarbeitet worden sind.
Zur Würdigung der Dienste des Departments of Lands im Bereich der Landesentwicklung hat die thailandische Post im Jahre 1991 die nachfolgende Briefmarke herausgegeben. Sie ist dem "Land Titling Project" gewidmet, in dessen Rahmen u.a. die Landregistrierung für die Grundbesitzer erfolgte. Gleichzeitig sollte das Projekt die Katastervermessung und Dokumentation rationalisieren und beschleunigen, um ein vollständiges nationales Kataster aufzubauen. Dieses soll auch helfen, eine bessere Wertgrundlage für die Eigentumsbesteuerung bereitzustellen.

Land Titling Project
Thailand [1991] (Mi )

Die Briefmarke von Philippinen zeigt auf der linken Seite eine Landbesitzurkunde "Original Certificate of Title" (?):

100 Jahre Bureau of Lands
Philippinen [2001] (Mi )

Zum 100jährigen Jubiläum des Land Departments der modernen Landadministration in Brunei wurden 2009 drei Briefmarken herausgegeben. Die mittlere und die rechte Marke zeigen Beamte beim Außen- und Innendienst ( u.a. beim Aufbau eines Schnurgerüstes, bei der Antragsbearbeitung am Schalter in der Behörde), die linke- einen glücklichen Empfänger eines Landtitels:

100 Jahre moderne Land Administration
Brunei [2010] (Mi )


In Japan wurde im Jahr 1987 eine Briefmarke herausgegeben, die an das 100jährige Jubiläum des Landregistrierungssystems erinnert. Am 13.08.1886 wurde in Japan das erste Gesetz zur Registrierung von Immobilien (Registrierungsgesetz) erlassen und ab 01.02.1887 wurde es wirksam. Im Jahre 1899 trat das Zivilrecht in Kraft und das aktuelle Liegenschaftsregistrierungsgesetz wurde erlassen, das seitdem mehrmals geändert wurde: